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Unsere erstklassigen Leistungen

Grundpflege

Lassen Sie sich von unserem Pflegedienst bei den täglichen Herausforderungen unterstützen.
Wir übernehmen grundlegende, wiederkehrende Pflegeleistungen, einschließlich Körperpflege und Körperhygiene — eine Leistung der Pflegeversicherung.

Sie können die Grundpflegeleistungen entweder über die Zuordnung zu einem Pflegegrad, durch private Abrechnung oder durch einen Antrag beim Amt für Soziales und Senioren in Anspruch nehmen.

Zu den Leistungen gehören unter anderem:

– Körperpflege
– An- und Ausziehen
– Hilfe bei Essen und Trinken
– Unterstützung bei Toilettengängen
– Inkontinenzversorgung
– Lagerungen im Bett
– Aktivierung zur Selbstständigkeit
– Prävention von Dekubitus, Thrombose, Unterernährung und mehr
– Unterstützung bei eingeschränkter Bewegungsmöglichkeit und Bewegungsübungen

Pflegeberatung

Fachkundige Unterstützung für Sie und Ihre Angehörigen

Unsere persönliche und kompetente Pflegeberatung erleichtert Ihnen den Umgang mit diesem komplexen Thema.
Gut vorbereitet begegnen Sie allen erforderlichen Schritten. In der Städte-Region Aachen/im Kreis Heinsberg bieten wir Ihnen eine kostenlose und ausführliche Pflegeberatung, die Ängste und Sorgen nimmt.
Im vertraulichen Gespräch beantworten wir alle Ihre Fragen, versorgen Sie mit umfassenden Informationen und entlasten Sie von belastenden Gedanken und Ängsten.

Nutzen Sie unser individuelles Beratungsangebot zu Themen wie:

– Pflegebedarf
– Pflegeeinstufung
– Pflegehilfsmittel
– Anpassung des Wohnumfeldes
– Unterstützung in medizinischen Fragen
– Abrechnungsmöglichkeiten

Medizinische Behandlungspflege

Höchste Qualität für Ihre Gesundheit

Die medizinische Behandlungspflege umfasst sämtliche ärztlich verordneten Maßnahmen, die darauf abzielen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Beschwerden zu lindern.

Unsere Leistungen umfassen unter anderem:

– Hilfe bei der Medikamenteneinnahme
– Wundversorgung
– Verbandwechsel
Tracheostomaversorgung
– Beatmungspflege
– Messungen von Puls, Blutdruck und Blutzucker
– An- und Ablegen von Kompressionsstrümpfen
– Behandlung von Dekubitus
– Versorgung von Stoma und Katheter
– Injektionen (z.B. Insulin oder Heparin)
– Versorgung mit Schmerzpumpen
– Weitere Leistungen gemäß ärztlicher Verordnung

Verhinderungspflege

Unterstützung, wenn Sie sie am meisten benötigen

Sollte Ihre bisherige Pflegeperson z.B. in Urlaub gehen oder erkranken, übernehmen wir in dieser Zeit deren Aufgabe.

Ab dem Jahr 2017 stehen die Leistungen der Verhinderungspflege den Versicherten der Pflegegrade 2 bis 5 zu.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Zusätzliche Unterstützung nach §45b SGB XI

Kostenübernahme

Vertrauen Sie auf unsere Expertise

Einen Überblick über die relevanten Kostenträger für Pflegebedürftige bieten:

– Gesetzliche und private Pflegekassen (Leistungen nach SGB XI)
– Gesetzliche Krankenkassen (Leistungen nach SGB V)
– Sozialhilfeträger / Hilfe zur Pflege (Leistungen nach SGB XII)
– Berufsgenossenschaft (Leistungen nach SGB VII)

Wir erklären Ihnen gerne im Einzelfall, welcher Kostenträger wann zuständig ist und welche weiteren Finanzierungsquellen Ihnen zur Verfügung stehen.

Überlassen Sie uns den Schriftverkehr mit Ihrer Pflegekasse und/oder anderen sozialen Hilfsträgern (zum Beispiel dem Sozialamt) oder lassen Sie sich dabei von uns unterstützen.

Haben Sie noch Fragen?